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   OLG Hamm, 12.02.2016 - I-20 U 252/15   

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https://dejure.org/2016,23313
OLG Hamm, 12.02.2016 - I-20 U 252/15 (https://dejure.org/2016,23313)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.02.2016 - I-20 U 252/15 (https://dejure.org/2016,23313)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Februar 2016 - I-20 U 252/15 (https://dejure.org/2016,23313)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BU-Versicherung: Anzeigepflichtverletzung, wirksame Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung eines Berufsunfähigkeitsversicherungsvertages wegen arglistiger Täuschung durch den Versicherungsnehmer bei Beantwortung der Gesundheitsfragen

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    529 ZPO
    BU-Versicherung: Anzeigepflichtverletzung; wirksame Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

  • rechtsportal.de

    BGB § 123 Abs. 1
    Anfechtung eines Berufsunfähigkeitsversicherungsvertages wegen arglistiger Täuschung durch den Versicherungsnehmer bei Beantwortung der Gesundheitsfragen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 19 O 21/15
  • OLG Hamm, 12.02.2016 - I-20 U 252/15
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.11.2007 - IV ZR 103/06

    Darlegungs- und Beweislast bei Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2016 - 20 U 252/15
    Damit hat das Landgericht den Anforderungen Genüge getan (vgl. BGH, Beschl. v. 07.11.2007, IV ZR 103/06, juris, Rn. 1 m. w. N., VersR 2008, 242) .
  • OLG Hamm, 25.06.2014 - 20 U 66/14

    Anforderungen an den Nachweis eines manipulierten Unfallgeschehens

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2016 - 20 U 252/15
    Erforderlich, aber auch ausreichend für konkrete Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen ist das Bestehen einer gewissen Wahrscheinlichkeit dafür, dass im Falle (erneuter) Beweiserhebung die erstinstanzlichen Feststellungen keinen Bestand haben werden, wobei es für diese Wahrscheinlichkeitsprognose schlüssiger Gegenargumente bedarf, die die erheblichen Tatsachenfeststellungen in Frage stellen (Senat, Beschl. v. 25.06.2014, 20 U 66/14, juris, Rn. 5; Heßler, in: Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 529 Rn. 3) .
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